Besondere Beförderungsbedingungen der Deutschen Lufthansa AG für den Lufthansa Express Bus (BB Bus)

1. Anwendungs- und Geltungsbereich der Lufthansa Express Busse

Für die Beförderung von Fahrgästen und Gepäck im Linienverkehr der Lufthansa Express Busse gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen gemäß der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV). Ergänzend und ggf. abweichend gelten diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BB Bus).

Alleiniger Vertragspartner des Fahrgastes ist die Deutsche Lufthansa AG (Beförderungsunternehmen). Die Fahrten werden von Kooperationspartnern (Subunternehmern) der Deutsche Lufthansa AG durchgeführt.

Die Begriffe „Flug“, „Flugzeug“ oder „Flugreise“ umfassen nur Flüge, die bei der Deutsche Lufthansa AG oder einer Gesellschaft der Lufthansa Gruppe gebucht oder von einer dieser Gesellschaften durchgeführt werden.

2. Fahrausweise und Zahlung

Anspruch auf Beförderung besteht nur, wenn eine gültige Buchung (elektronischer Fahrausweis, etix) auf den Namen des Passagiers und für eine bestimmte Strecke zu einer bestimmten Zeit ausgestellt wurde.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Nachweis der Buchung (Fahrausweis) einen lesbaren Ausdruck der Bordkarte oder eine elektronische Version auf einem mobilen Endgerät mitführen und sich ausweisen können müssen. Die Bordkarte in Verbindung mit einem gültigen Personenausweis gilt als Fahrschein für den Lufthansa Express Bus.

2.1. Die Beförderung muss vor Fahrtantritt auf Lufthansa.com oder im Reisebüro gebucht und bezahlt werden. Eine Zahlung des Fahrpreises im Bus ist nicht möglich. Der Vertrag kommt mit elektronischer Bestätigung der Buchung zustande.

2.2. Der Fahrausweis ist nicht übertragbar. Wird der Fahrausweis jedoch von einem anderen als dem zur Beförderung oder zur Erstattung Berechtigten vorgelegt, so haftet das Beförderungsunternehmen dem zur Beförderung oder Erstattung Berechtigten nicht, wenn es in gutem Glauben die Beförderung durchgeführt oder eine Erstattung gewährt hat.

3. Gültigkeitsdauer, Umbuchung und Erstattung

3.1. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Fahrausweis, in diesen Bedingungen oder den anwendbaren Tarifen, ist ein Fahrausweis ein Jahr, gerechnet vom Buchungsdatum, gültig.

3.2. Sofern es sich um die Buchung einer Busbeförderung ohne Verbindung mit einer Flugreise handelt, ist die Beförderung innerhalb dieses Zeitraums gegen eine Gebühr von 20.00 EUR umbuchbar bzw. bei ungenutzten Fahrten erstattbar.

3.3. Das Beförderungsunternehmen behält sich vor, bei Gruppenbuchungen (ab 10 Fahrgästen) eine Stornierungsgebühr für kurzfristige Stornierungen bis zu drei Tagen vor Abreise zu erheben. Diese belaufen sich bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Abfahrt auf 50%, und bei einer Stornierung am Reisetag auf 100% des Fahrpreises. Dem Fahrgast ist es unbenommen nachzuweisen, dass der Schaden des Beförderungsunternehmens geringer ist als dieser Betrag.

3.4. Sofern es sich um die Buchung einer Busbeförderung in Verbindung mit einer Flugreise handelt, gelten für die Busbeförderung die für die Flugbuchung geltenden Umbuchungs- und Erstattungs- sowie die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB Passage).

4. Fahrpläne, Buchung von Beförderungsplätzen und Beförderungsbeschränkungen

4.1. Unerhebliche Fahrplanänderungen, die nach Vertragsschluss wirksam werden und vom Beförderer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, berechtigen den Fahrgast nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Als unerheblich gelten Abweichungen von bis zu 120 Minuten. Eine erhebliche Fahrplanänderung berechtigt den Fahrgast zum Rücktritt vom Busbeförderungsvertrag.

4.2. Der Fahrgast muss rechtzeitig, d.h. spätestens zu dem vom Beförderungsunternehmen bestimmten Zeitpunkt oder, wenn kein Zeitpunkt bestimmt worden ist, spätestens 15 Minuten vor Abfahrt an der Haltestelle bzw. dem vom Beförderungsunternehmen bestimmten Abfertigungsort erscheinen.

4.3. Erscheint der Fahrgast nicht rechtzeitig, kann er seine Buchung nicht nachweisen oder sich nicht ausweisen, kann das Beförderungsunternehmen die Beförderung verweigern. Es haftet dem Fahrgast nicht für Schäden oder Aufwendungen, welche daraus entstehen, dass der Fahrgast diese Bestimmungen nicht befolgt.

5. Pflichten des Fahrgastes

5.1. Fahrgäste sind selbst dafür verantwortlich, sich über alle (Ein)Reisebedingungen zu informieren und die geforderten Dokumente und Nachweise bei sich zu führen. Bei Nichterfüllung kann die Beförderung verweigert werden. Lufthansa übernimmt keine Verantwortung für Rück- und Weiterbeförderung, wenn Dokumente fehlen.

5.2. Zur eigenen Sicherheit sollen Fahrgäste während der Fahrt auf ihrem Sitzplatz verweilen und nicht umherlaufen. Sofern Anschnallgurte vorhanden sind, besteht für alle Fahrgäste Anschnallpflicht.

5.3 Anweisungen des Fahrpersonals zum Fahrbetrieb sind unbedingt zu befolgen. Das Fahr- und Abfertigungspersonal ist befugt, offensichtlich alkoholisierte oder unter dem Einfluss von sonstigen Drogen stehende Personen von der Beförderung auszuschließen. Gleiches gilt für Kunden, die aus anderen Gründen die Sicherheit anderer Kunden gefährden oder das Wohlbefinden der anderen Kunden stark negativ beeinflussen. Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht in diesem Falle nicht.

5.3. Im Bus ist das Rauchen nicht gestattet. Speisen und Getränke dürfen nur eingenommen werden, wenn dadurch keine anderen Fahrgäste belästigt und der Bus nicht verunreinigt oder beschädigt wird.

5.4. Das Beförderungsunternehmen ist berechtigt, von Kunden, die vorsätzlich oder fahrlässig Verschmutzungen des Busses herbeiführen, die Zahlung einer Reinigungsgebühr in Höhe von 50.00 EUR zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Wenn die Reinigung nachweislich aufwendiger ist, kann das Beförderungsunternehmen einen höheren Ersatz des Schadens verlangen.

5.5. Die §§ 3 und 4 der BefBedV bleiben unberührt.

6. Beförderung von Kindern

Die Beförderung von unbegleiteten Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist ausgeschlossen. Ohne Begleitung eines Elternteils dürfen Kinder vor Vollendung des 12. Lebensjahres nur in Begleitung einer/eines mindestens 18-jährigen reisen. Lufthansa übernimmt keine Aufsicht gegenüber den alleinreisenden Minderjährigen.

7. Beförderung von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

7.1. Hilfestellung zur Buchung eines Lufthansa Fluges bzw. einer Fahrt mit dem Lufthansa Express Bus finden Sie unter: https://www.lufthansa.com/de/de/barrierefrei-reisen

Wird eine Hilfeleistung bei der Buchung angefordert, erfolgt die Bestätigung oder Ablehnung sowohl für das Flugsegment wie auch das Bussegment. Für die Busstrecke gibt es den Hinweis, dass die Betreuung nur am Flughafen erfolgen kann.

Bitte beachten Sie, dass Reisende mit eingeschränkter Mobilität selbstständig, mit Unterstützung der Fahrer, in den Bus ein- und aussteigen und zu ihrem Sitzplatz gelangen müssen. Die Mitnahme von Rollstühlen ist nur möglich, wenn diese faltbar sind und im Laderaum verstaut werden können.

7.2.
Flughafen Frankfurt:
Ein Betreuungsdienst für mobilitätseingeschränkte Fluggäste wird auf dem Frankfurter Flughafen von FraCareServices kostenlos angeboten. Dieser Service muss mindestens 48 Stunden vor Abflug über Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro angemeldet werden. Eine Anmeldung direkt bei FraCareSerices ist nicht möglich. Die Leistungen sind im folgenden Link beschrieben: https://www.fracareservices.com/deutsch/ihre-reise/unsere-leistungen/

Bei der Anreise mit dem Lufthansa Express Bus zum Flughafen Frankfurt kontaktieren Sie bitte ca. 30 Minuten vor Ankunft des Busses den Betreuungsdienst FraCareServices und teilen die genaue Ankunftszeit des Busses am Flughafen mit. Nur dann ist sichergestellt, dass der Betreuungsdienst bei Ankunft des Busses auch bereitsteht. Die direkte Telefonnummer von FRACares erhalten Sie vor Abfahrt des Busses von unseren Busfahrern.

Flughafen München: Ein Betreuungsdienst für mobilitätseingeschränkte Fluggäste wird auf dem Flughafen München vom Mobility Service kostenlos angeboten. Dieser Service muss mindestens 48 Stunden vor Abflug über Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro angemeldet werden. Eine Anmeldung direkt beim Mobility Service ist nicht möglich. Die Leistungen sind im folgenden Link beschrieben: https://www.munich-airport.de/barrierefreies-reisen-89780

Bei der Anreise mit dem Lufthansa Express Bus zum Flughafen München kontaktiert unser Busunternehmen ca. 30 Minuten vor Ankunft des Busses in München den Betreuungsdienst Mobility Service und teilt die genaue Ankunftszeit des Busses am Flughafen mit. Damit versuchen wir für Sie sicherzustellen, dass der Betreuungsdienst bei Ankunft des Busses auch bereitsteht.

7.3. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der An-/Abreise vom/zum Flughafen um einen Bus handelt. Aufgrund der Bauart der Fahrzeuge und der vorgegebenen Infrastruktur ist es nicht immer möglich, den Einstieg, den Ausstieg oder die Beförderung einer Person mit eingeschränkter Mobilität auf sichere und operationell durchführbare Weise zu unterstützen. Reisende müssen deshalb selbstständig in den Bus ein- und aussteigen und zu ihrem Sitzplatz gelangen können. Die Mitnahme von Rollstühlen ist nur möglich, wenn diese faltbar sind und im Laderaum verstaut werden können.

München: Fluggäste, die nicht selbständig laufen können und keine Treppen steigen können und daher in ihrem Rollstuhl sitzend transportiert werden müssen (WCHC-Gäste), müssen für den Flug ab München eine Hilfeleistung mind. 48 h vor Antritt der Reise anmelden. Für die Busfahrt nach München und zurück können wir eine Beförderung in Kooperation mit unserem Busunternehmen anbieten. Wir bitten Sie, in der Buchung Kontaktdaten anzugeben, so dass Lufthansa bzw. unser Busunternehmen Sie kontaktieren kann, um eine mögliche Beförderung abzusprechen (Platz-/Betreuungsbedarf).

8. Beförderung von Gepäck

8.1. Jeder Fahrgast darf ein Gepäckstück mit einem Gewicht von maximal 23 kg sowie ein Gepäckstück von maximal 8 kg als Handgepäck mitführen. Das Handgepäck muss in die Gepäckablage über den Sitzen passen und darf maximal 50 x 30 x 20 cm groß sein.

8.2. Persönliche Dokumente, Medikamente, Wertsachen, Mobiltelefon und Laptop sollten im Fahrgastraum mitgeführt werden. Zusätzlich zum Handgepäckstück darf ein weiteres Gepäckstück (max. 30 x 40 x 10 cm, z.B. Handtasche, Laptoptasche), pro mitreisendem Kind ein Babytragekorb oder ein Kinderautositz oder ein faltbarer Kinderwagen / Buggy und Rollstühle / Mobilitätshilfen (vgl. hierzu Nr. 7.3.) mitgeführt werden.

8.3. Gepäckstücke oder größere Gegenstände wie Kinderwagen / Buggy oder Rollstühle / größere Mobilitätshilfen dürfen nicht im Fahrgastraum transportiert werden, sondern müssen in den Kofferraum geladen werden. Gegenstände sind zum Schutz gegen Verschmutzung oder Beschädigung geeignet zu verpacken.

8.4. Sofern die Busbeförderung der Zu-, Ab- oder Weiterreise mit einem Flugzeug dient, gelten die für den jeweils gebuchten Flug geltenden Gepäckregelungen auch für die Busbeförderung. Eine Ausnahme gilt für Handgepäck (vgl. hierzu Nr. 8.1.).

8.5. Zusätzliche Gepäckstücke, Über-, Sonder- oder Sperrgepäckstücke werden nur dann befördert, wenn die Busbeförderung in Verbindung mit einer Flugreise gebucht und das Gepäck für den Flug zur Beförderung angemeldet und vom Luftfahrtunternehmen bestätigt wurde. Die Berechnung der Preise für Übergepäck erfolgt bei der Gepäckabgabe am Flughafen. Eine Übersicht über die aktuell gültigen Übergepäckpreise finden Sie unter http://www.lufthansa.com/de/de/uebergepaeck.

8.6. Gepäck, das die in den Beförderungsbedingungen geregelten Voraussetzungen nicht erfüllt oder den Sicherheitsanforderungen gem. § 11 BefBedV nicht entspricht, kann von der Beförderung ausgeschlossen werden.

9. Beförderung von Tieren

9.1. Sie haben die Möglichkeit, einen anerkannten Assistenzhund kostenlos mitzuführen. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, spätestens 48 Stunden vor Antritt der Reise, wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen.

https://www.lufthansa.com/de/de/assistenzhunde

9.2. Wenn die Busbeförderung der Zu-, Ab- oder Weiterreise mit einem Flugzeug dient und ein sogenanntes „Pet in Cabin“ angemeldet und vom Luftfahrtunternehmen bestätigt wurde, kann ein Hund oder eine Katze in einer Box (Maximalmaße: 55 x 40 x 23 cm, wasserundurchlässig, bissfest) in der Kabine transportiert werden (max. Gewicht Tier + Box: acht Kilogramm). Die Bestätigung ist dem Busfahrer vor Fahrtantritt vorzulegen. Die Beförderung größerer oder schwererer Tiere oder Boxen ist weder im Fahrgast- noch im Kofferraum möglich.

https://www.lufthansa.com/de/de/reisen-mit-tieren

9.3. Assistenzhunde und Boxen zum Transport von Tieren müssen vor Ihren Sitzplatz (in den Fußraum Ihres Sitzplatzes) passen und dort während der gesamten Fahrt bleiben.

Assistenzhunde müssen auf dem Boden vor Ihrem Sitzplatz angeleint liegen oder sitzen. Wir empfehlen den Hund nicht mit einem Halsband, sondern mit einem Geschirr zu sichern. Der Hund wird in keinem Fall auf einem Sitz transportiert.

Voraussetzung für die sichere und störungsfreie Durchführung der Fahrt ist, dass Ihr Tier so ausgebildet ist, dass es sich in einer öffentlichen Umgebung gut benimmt. Wir erlauben die Mitnahme des Tieres deshalb nur unter der Voraussetzung, dass Ihr Tier Ihnen gehorcht und sich angemessen benimmt (z.B.: kein Bellen, Knurren, Anspringen von Menschen oder anderen Tieren und/oder dass das Tier sich in keinem Fall im Bus entleert). Wenn Ihr Tier sich nicht angemessen benimmt, können Sie aufgefordert werden, ihm für den Transport seinen Maulkorb anzulegen oder die Beförderung kann verweigert werden.

9.4. Bei grenzüberschreitenden Reisen beachten Sie bitte, dass in einigen Ländern für die Einreise von Tieren besondere Bestimmungen gelten, über die Sie sich vorab informieren müssen und für deren Einhaltung Sie verantwortlich sind.

10. Haftung und Haftungsbeschränkungen

10.1. Unsere Haftung übersteigt in keinem Falle den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Für mittelbare oder Folgeschäden wird nur gehaftet, wenn diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt oder nicht vorhersehbare oder beeinflussbare Umstände wie z. B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie vom Beförderungsunternehmer nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen wird keine Haftung übernommen.

10.2. Pro Schadensfall haftet der Beförderungsunternehmer für 

  • Schäden an Gepäckstücken bis zu einem Höchstbetrag von 1,200.00 EUR je Gepäckstück und
  • Schäden an Sachen, die keine Gepäckstücke sind, bis zu einem Betrag von 1,000.00 EUR pro Reisendem, sowie
  • Schäden an Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung, 

es sei denn die Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Beförderungsunternehmers oder seines Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.

10.3. Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen begründen keine Ersatzansprüche.

10.4. Für Irrtümer oder Auslassungen in Fahrplänen oder anderen Veröffentlichungen von Verkehrszeiten sowie für Auskünfte von Agenten, Bediensteten oder Bevollmächtigten des Beförderungsunternehmers, wird keine Haftung übernommen.

10.5. Im Übrigen ist die vertragliche Haftung unabhängig vom Rechtsgrund auf den dreifachen Preis der Busbeförderung beschränkt. Die Haftung für mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

10.6. Kosten einer Ersatzbeförderung bei z. B. erheblicher Verspätung oder Annullierung werden nur ersetzt, wenn im Rahmen des Zumutbaren die günstigste alternative Beförderung gewählt wurde. 

10.7. Gepäck ist sofort nach Rückgabe oder Entnahme aus dem Kofferraum auf Schäden zu untersuchen. Wird ein Schaden entdeckt, ist dieser dem Fahrpersonal sofort zu melden. Eine nachträgliche schriftliche Meldung muss innerhalb von sieben Tagen nach Ende der Busfahrt erfolgen. Bei nachträglicher Meldung müssen Sie nachweisen, dass sich die Unregelmäßigkeit während der Busbeförderung ereignet hat.

10.8. Für Schäden an oder den Verlust von zerbrechlichen oder verderblichen Gegenständen, Wertsachen oder Ausweispapieren, die im aufgegebenen Gepäck des Fahrgastes enthalten sind, wird keine Haftung übernommen.

10.9. Verursachen Gegenstände (im Gepäck) eines Fahrgastes Schäden am Gepäck eines anderen Fahrgastes oder am Eigentum des Beförderungsunternehmers, hat der Fahrgast den Beförderungsunternehmer für alle Schäden und Aufwendungen, die ihm hieraus entstehen, zu entschädigen.

10.10. Für Gegenstände, die im Bus zurückgelassen werden, wird keine Haftung übernommen.

10.11. Soweit der Beförderungsunternehmer verpflichtet ist, dem Fahrgast ein Hotelzimmer zur Verfügung zu stellen, werden die Gesamtkosten der Unterbringung je Fahrgast auf 80.00 EUR pro Nacht und auf höchstens 2 Nächte beschränkt.