Valet Parking Service am Flughafen München
Als Gast der Lufthansa First Class oder HON Circle Member beginnt das Besondere Ihrer Reise bereits bei Ihrer Anfahrt. Hierfür sorgt der Valet Service unseres Partners Flughafen München GmbH.
Anmeldung des FMG Vorfahrtservice
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten, melden Sie die Nutzung des Services bitte mindestens 30 Minuten vor Ihrer Ankunft unter der Telefonnummer +49 89 975 905 57 an.
Abgabe Ihres Fahrzeugs
Fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug in den vorgesehenen Bereich vor Terminal 2. Eine Mitarbeiter:in des Flughafen München empfängt Sie dort und nimmt Ihr Fahrzeug entgegen. Gerne können Sie danach weitere Zusatzleistungen in Auftrag geben:
- Fahrzeugwäsche
- Innenreinigung
- Tanken
- Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge
- Transfer zur Werkstatt Ihrer Wahl
Die Mitarbeiter:innen des FMG Valet Parking Services sind Ihnen beim Entladen Ihres Reisegepäcks behilflich und parken Ihr privates Fahrzeug im nahe gelegenen Parkhaus P20.
Sollten Sie mit einem Mietwagen anreisen, übernehmen die Mitarbeiter:innen auf Wunsch dessen Rückgabe.*
Abholung Ihres Fahrzeugs
Nach Ihrer Ankunft am Flughafen München folgen Sie für die Abholung Ihres privaten Fahrzeugs bitte der Beschilderung zum Parkhaus P20. Im Servicebüro Komfort- und Sicherheitsparken im P20, Ebene 06, erhalten Sie Ihren Schlüssel zurück und können dort die Parkgebühr sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen zahlen. Für regelmäßige Kund:innen ist eine monatliche Rechnungsstellung möglich.
Als Gast der Lufthansa First Class oder HON Circle Member erhalten Sie für folgende Services und Gebühren eine Ermäßigung von 10 Prozent auf die jeweils aktuell geltenden Preise:
- Parkgebühr im P20
- Gebühr für Komfort- und Sicherheitsparken
- Fahrzeugwäsche Standard
- Fahrzeugwäsche Premium
- Handwäsche Standard
- Handwäsche Premium mit Nano-Versiegelung
* Bitte beachten Sie hierbei, dass der Mietwagen vom Personal des FMG Vorfahrtservice in Ihrem Auftrag bewegt wird. Hierfür gelten seitens der Mietwagen-Unternehmen unterschiedliche Regelungen hinsichtlich des Haftungsrisikos für evtl. Schäden am Mietwagen. Bei Weitergabe an dritte bzw. bei anderen als den im Mietvertrag vermerkten Fahrer droht der Verlust des Versicherungsschutzes.