Hinweise zur Mitnahme von Assistenzhunden

Auf Lufthansa Flügen können Sie Ihren Assistenzhund kostenlos mit an Bord nehmen.

Wir unterscheiden zwischen:

  • Assistenzhunden auf Non-Stop-Flügen nach/von den Vereinigten Staaten
  • Assistenzhunden auf allen Flügen außerhalb der Vereinigten Staaten

Wenn Sie einen Assistenzhund mit in die Kabine nehmen, gelten die allgemeinen Hinweise für den Transport von Tieren in Flugzeugen.

Allgemeine Bestimmungen für die Mitnahme eines Assistenzhundes in der Kabine

Zur Gewährleistung eines sicheren, ungestörten Flugbetriebs muss Ihr Hund so ausgebildet sein, dass er Ihren Befehlen gehorcht und sich in öffentlichen Bereichen angemessen verhält (d. h., er darf nicht bellen, knurren oder Menschen bzw. andere Tiere anspringen).

Der Hund darf sich auf keinen Fall in der Kabine oder am Gate entleeren oder darf dies nur auf eine Weise tun, die eine Gesundheitsgefährdung oder Hygieneprobleme ausschließt.

Sollte sich Ihr Hund nicht angemessen verhalten, kann Lufthansa ihn gegen eine zusätzliche Gebühr in den Frachtraum überführen oder sich weigern, das Tier zu befördern. Sie haften für alle durch den Transport Ihres Hundes verursachten Schäden und Zusatzkosten.

An Bord:

  • Ihr Hund muss in den Fußraum Ihres Sitzes passen und mit einem von Lufthansa zur Verfügung gestellten Tiergurt an Ihrem Sicherheitsgurt befestigt werden.
  • Auf keinen Fall darf für das Tier ein Sitzplatz für Fluggäste benutzt werden.
  • Wir empfehlen, den Hund mit einem Geschirr statt einem Halsband zu sichern.
  • Obwohl es für das Reisen mit einem Assistenzhund keine Voraussetzung ist, empfehlen wir Ihnen dringend, zur zusätzlichen Sicherheit und aus Rücksicht auf andere Fluggäste auch einen Maulkorb mitzubringen.
  • Sollte sich eine Lage ergeben, in der Ihr Hund eine Bedrohung der Sicherheit anderer Fluggäste darstellt, werden Sie aufgefordert, Ihrem Hund einen Maulkorb anzulegen. Andernfalls wird Ihnen die Mitnahme Ihres Hundes auf Lufthansa Flügen verweigert.

Auf Direktflügen in die/ab den USA dürfen Fluggäste einen Assistenzhund, einschließlich eines psychotherapeutischen Assistenzhundes, mitnehmen. Der Hund muss individuell darauf trainiert sein, Aufgaben zugunsten einer behinderten Person mit einer Seh-, Sinnes-, psychiatrischen, intellektuellen oder anderen geistigen Behinderung in der Art und in dem Umfang auszuführen, wie es in den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums (U.S. Department of Transportation, DOT) festgelegt ist. Lufthansa befördert Assistenzhunde kostenlos. Lufthansa begrenzt die Anzahl von Assistenzhunden pro Fluggast auf maximal zwei (2) Assistenzhunde.
Bitte beachten Sie, dass nur Assistenzhunde akzeptiert werden, die mindestens 6 Monate alt sind.

Definition von Assistenztier und Person mit Behinderung (zur Erfüllung von 14 C.F.R. 382):

Assistenztier

  • Ein Hund, unabhängig von Art und Rasse
  • Er ist individuell ausgebildet, um eine Person mit Behinderung zu unterstützen.
  • Dazu gehören Seh-, Sinnes-, psychiatrische, intellektuelle oder andere geistige Behinderungen.
  • Andere Tierarten als Hunde, Tiere zur emotionalen Unterstützung, Komforttiere, Begleittiere und Assistenztiere in Ausbildung sind keine Assistenztiere. 

Hinweis: Gemäß 14 C.F.R. Teil 382 werden Tiere zur emotionalen Unterstützung nach den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums nicht mehr als Assistenztiere eingestuft und diese Kategorie wird von Lufthansa nicht mehr anerkannt oder berücksichtigt.

Person mit Behinderung

  • Eine Person mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung, die vorübergehend oder dauerhaft sein kann und wichtige Lebensaktivitäten erheblich einschränkt
  • Sie hat einen Nachweis über die Behinderung
  • Oder wird im Sinne von 14 C.F.R. § 382.3 als Person mit einer solchen Behinderung anerkannt
  • (a) die als Fluggast im Hinblick auf den Kauf (1) eines Flugscheins für die Beförderung durch eine Fluggesellschaft, den Kauf eines solchen Flugscheins anbietet oder sich nach Treu und Glauben bemüht, einen solchen Flugschein zu erstehen, zu kaufen oder auf anderweitige gültige Weise zu erlangen, oder (2) die Luftbeförderung oder andere Serviceleistungen oder Mittel wie nach 14 C.F.R. Teil 382 erforderlich (i) kauft oder auf andere gültige Weise erlangt oder auf Treu und Glauben einen Flugschein für den Transport mit einer Fluggesellschaft zu erlangen versucht und selbst den Flughafen aufsucht, um den Flug zu nutzen, auf den sich der Flugschein bezieht; und (ii) angemessene, nicht diskriminierende Anforderungen an den Beförderungsvertrag erfüllt, die sich auf alle Fluggäste beziehen; oder
  • (b) die, um eine reisende Person zu begleiten oder sie abzuholen, Bodentransport oder Einrichtungen eines Terminals nutzt, oder Informationen über Flugpläne, Tarifangebote, Reservierungen, oder Richtlinien einholt, Maßnahmen ergreift, die zur Nutzung der von einer Fluggesellschaft der Allgemeinheit gebotenen Einrichtungen oder Service-Leistungen notwendig sind, und zwar mit angemessenen Mitteln, die bei Bedarf von der Fluggesellschaft bereitgestellt werden.

Notwendige Formulare

Als Vorbedingung der Beförderung müssen Sie bei einer Reise mit einem Assistenztier die folgenden Formulare ausfüllen und bei Lufthansa einreichen. Dies muss am oder nach dem Datum des Ticketkaufs erfolgen.

Hinweis:

  • Wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen und eine Reservierung mehr als 48 Stunden vor der ersten planmäßigen Abflugzeit Ihres Reiseplans vorgenommen haben, müssen Sie diese Formulare elektronisch oder in Papierform mindestens 48 Stunden vor Ihrem Reisedatum an Lufthansa übermitteln.
  • Wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen und eine Reservierung weniger als 48 Stunden vor der ersten planmäßigen Abflugzeit Ihres Reiseplans vorgenommen haben, müssen Sie diese Formulare am Tag Ihrer Reise am Abflug-Gate an Lufthansa übergeben."

Füllen Sie bitte die folgenden Formulare aus und senden Sie sie per E-Mail an das Lufthansa Medical Operation Center (specialservice@dlh.de):

Falls Sie einen Weiterflug/Zubringerflug außerhalb der USA haben, benötigen wir für die Buchung des Assistenzhundes zusätzlich ein Ausbildungszertifikat. Bitte senden Sie uns das Zertifikat zusammen mit den oben genannten Formularen per E-Mail.

Es ist eine Straftat im „Service Animal Air Transportation Form“ oder „Service Animal Relief Attestation Form“ wissentlich und vorsätzlich falsche, fiktive oder betrügerische Angaben zu machen, um unter den US-amerikanischen Bestimmungen bereitgestellte Unterstützungen für Behinderte in Anspruch zu nehmen.

Reisezulassung: In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums kann Lufthansa nachprüfen, ob ein Tier als Assistenzhund anerkannt ist. Um festzustellen, ob es sich bei einem Tier um einen Assistenzhund handelt, kann Lufthansa (1) das Tier beobachten, um festzustellen, ob es ein gestörtes oder aggressives Verhalten zeigt, das darauf schließen lässt, dass es nicht erfolgreich auf ein angemessenes Verhalten in öffentlicher Umgebung trainiert wurde, oder (2) auf bestimmte physische Indikatoren prüfen.

Größe von Assistenzhunden: Alle Assistenzhunde müssen in den Fußraum am Sitzplatz des Fluggastes passen, es sei denn der Transport würde den Sicherheitsanforderungen der US-amerikanischen Luftfahrtbehörde (FAA) oder deutschem/europäischem Recht widersprechen oder den Bereich eines anderen Fluggastes einschränken.

Anleinen: Lufthansa verlangt, dass alle Assistenzhunde an Bord von Lufthansa Flugzeugen und in Lufthansa gehörenden, gepachteten oder kontrollierten Flughafenbereichen vom Halter des Assistenzhundes oder dem Betreuer (falls zutreffend) jederzeit an der Leine geführt werden.

Verweigerung des Transports eines Assistenzhundes: Lufthansa kann den Transport eines Assistenzhundes in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums unter den folgenden Umständen verweigern:

  1. Der Assistenzhund stellt eine direkte Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit anderer Personen dar.
  2. Der Assistenzhund stört erheblich in der Kabine bzw. im Gate-Bereich des Flughafens oder sein Verhalten im Flugzeug bzw. im Gate-Bereich des Flughafens lässt darauf schließen, dass er nicht ausreichend auf ein angemessenes Verhalten in öffentlichen Bereichen trainiert wurde.
  3. Die Beförderung des Assistenzhundes würde gegen geltende Sicherheits- oder Gesundheitsauflagen einer US-amerikanischen Bundesbehörde, eines US-amerikanischen Territoriums oder einer ausländischen Regierung verstoßen.
  4. Der Fluggast mit Behinderung, der mit einem Assistenzhund in der Kabine reisen möchte, legt nicht die von Lufthansa geforderten ausgefüllten, aktuellen Formulare vor.

Schäden: Lufthansa behält sich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums das Recht vor, den mit einem Assistenzhund reisenden Fluggast für jeden vom Assistenzhund verursachten Schaden zu belangen.

Anerkannte Assistenzhunde (Service Animals - SVAN; z. B. Blindenführhund, Signalhund, Diabetikerwarnhund, Epilepsiehund) können auf allen von Lufthansa durchgeführten Flügen kostenlos in der Kabine mitgenommen werden. Bitte melden Sie das Tier für die Mitnahme in der Kabine möglichst bis 48 Stunden vor Abflug an.

Für die Anmeldung haben Sie diese Optionen:


Voraussetzungen für die Anmeldung von anerkannten Assistenzhunden auf Flügen außerhalb der USA:

1.
Die Vorlage eines Ausbildungszertifikats eines anerkannten Instituts für den Hund ist notwendig. Die Bestätigung erfolgt nach Prüfung durch das Lufthansa Medical Operation Center.

2. Zusätzlich benötigen wir bei Flügen außerhalb der USA Ihre schriftliche Bestätigung, dass der Hund die Voraussetzungen für die Reise als anerkannter Assistenzhund erfüllt. Bitte legen Sie dafür zwei Ausdrucke dieses vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars am Check-in vor:

Checkliste für die Mitnahme von Assistenzhunden in der Kabine

Um Ihnen die Vorbereitungen zu erleichtern, haben wir für Sie eine Checkliste mit allen wichtigen Punkten erstellt.

  • Sie haben sichergestellt, dass die Mitnahme Ihres Hundes auf der Reise (Hin- und Rückflug) als Zusatzhandgepäck in der Kabine den aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen aller betreffenden Länder entspricht.
  • Möglicherweise erforderliche tierärztliche Untersuchungen oder Behandlungen (z. B. Impfungen, Mikrochipping) wurden rechtzeitig vor der Reise durchgeführt.
  • Die für Ihr Tier notwendigen amtlichen und tierärztlichen Unterlagen (z. B. Heimtierpass) sind vorhanden.
  • Sie haben sich vergewissert, dass Sie Ihren Hund auch in der Kabine anderer Fluggesellschaften Ihres Reiseplans mitnehmen können.
  • Sie haben Ihren Flug gebucht, den Hund bei Lufthansa oder Ihrem Reisebüro zur Beförderung in der Kabine angemeldet und Sie haben die entsprechende Buchungsbestätigung erhalten.
  • Sie haben zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ausdrucke unseres Formulars zur Beförderung eines Tieres in der Fluggastkabine. Bitte beachten Sie, für Assistenzhunde auf direkten Flügen von/nach USA wird das Formular nicht benötigt.
  • Bringen Sie bitte Ihren Hund in einer geeigneten Transportbox (falls zutreffend) spätestens zwei Stunden vor Abflug zum Check-in Counter.
  • Legen Sie bitte am Check-in Counter die folgenden Unterlagen für Ihr Tier vor:
    • Die behördlichen und tierärztlichen Unterlagen für Ihren Hund (z. B. Heimtierpass)
    • Den Nachweis über die Ausbildung zum Assistenzhund, falls zutreffend (nicht bei Flügen in die/ab den USA)
    • Zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ausdrucke unseres Formulars zur Beförderung eines Tieres in der Fluggastkabine. Bitte beachten Sie, für Assistenzhunde auf direkten Flügen von/nach USA wird das Formular nicht benötigt.
  • Sie haben die Buchungsbestätigung oder den Passagierbeleg in Ihrem Handgepäck.
  • Sie bezahlen die Kosten für die Beförderung Ihres Hundes beim Check-in oder am Lufthansa Service-Schalter.
  • Ihr Hund trägt ein Geschirr (empfohlen) oder ein Halsband und nach Möglichkeit einen Maulkorb.