Konditionen für Gruppenreisen

Erforderliche Gruppengröße: Mindestens zehn Personen, die gemeinsam hin- und zurückreisen.

Bitte beachten Sie, dass Kinder unter zwölf Jahren nur in Begleitung von Erwachsenen reisen dürfen.

Anwendbare Strecken: Von allen Flughäfen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu allen Zielen innerhalb des Streckennetzes von Austrian Airlines, Lufthansa und Swiss, die mit einem Austrian Airlines, Lufthansa oder Swiss Flugzeug angeflogen werden.

Bezahlung: Bezahlung per Kreditkarte oder Banküberweisung innerhalb von sieben Tagen nach Buchung. Bitte beachten Sie: Für die Bezahlung mit einer ausländischen Kreditkarte in Deutschland können zusätzliche Gebühren anfallen.

Informationen zu zusätzlichen Gebühren

Namensnennung: Die namentliche Meldung aller Teilnehmer sollte bis 14 Tage vor Abflug erfolgen. Sollten die Namen bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, wird die Buchung kostenpflichtig gestrichen.

Ausstellung der Reisedokumente: Die Ticketausstellung erfolgt 14 Tage vor Abflug.

Umbuchung: Umbuchungen sind ausgeschlossen.

Namensänderungen: Vor der Ticketausstellung sind Namensänderungen problemlos möglich und kostenlos. Namensänderungen, die jedoch nach der Ticketausstellung erfolgen sollen, sind nur gegen eine Gebühr von 100 Euro pro zu änderndem Fluggastnamen möglich. Namenskorrekturen (z.B. nach einer Heirat) sind hingegen auch nach der Ticketausstellung kostenlos gestattet.

Stornierung und Erstattbarkeit nach Bezahlung, aber vor Ticketausstellung: Bis 14 Tage vor Abflug können 20 Prozent (aufgerundet) der Gruppe storniert werden, sofern die Mindestgruppengröße von zehn Personen bestehen bleibt. Sie erhalten das gesamte, auf diese Personen entfallende Beförderungsentgelt zurück. Ab 14 Tage vor Abflug ist eine Stornierung nicht mehr möglich und es werden lediglich ungenutzte Steuern und Gebühren erstattet.

Stornierung und Erstattbarkeit nach Ticketausstellung:
Bei einer Stornierung nach Ausstellung der Tickets werden der Flugpreis sowie der nationale / internationale Zuschlag nicht erstattet. Ungenutzte Steuern und Gebühren sind hingegen erstattbar.