Transport von Tieren als Übergepäck im Frachtraum
Damit Ihr Haustier wohlbehalten am Zielflughafen ankommt, geben wir Ihnen auf dieser Seite alle wesentlichen Informationen zum Transport von Tieren im klimatisierten Frachtraum als Übergepäck in speziellen Transportbehältern.
Lufthansa ist um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Fluggäste bemüht – und dazu gehören selbstverständlich auch Tiere. Aus diesem Grund orientieren sich unsere Richtlinien an den aktuellen Tierschutzbestimmungen, Import- und Exportvorschriften sowie den Anordnungen der International Air Transport Association (IATA).
Bitte beachten Sie außerdem die allgemeinen Hinweise für die Beförderung von Tieren auf Lufthansa Flügen.
Voraussetzungen
Hunde und Katzen, die einschließlich Transportbehälter mehr als 8 kg wiegen, dürfen nicht in der Kabine reisen.
Bitte beachten Sie: Bei Anschlussverbindungen über München sind Tiere im Frachtraum nicht zugelassen. Eine Durchabfertigung von im Frachtraum transportierten Tieren ist am Flughafen München nicht möglich. Die Buchung von Transit- und Anschlussverbindungen mit eingecheckten Tieren und deren Durchabfertigung ist weiterhin über Frankfurt möglich.
Bitte beachten Sie die folgenden Ausnahmen für die Beförderung von Assistenzhunden (z. B. Blinden- oder Hörhunde).
Pro Fluggast ist die Mitnahme von maximal zwei Tieren erlaubt (in zugelassenem Transportbehälter). Tiere können entweder in der Kabine und/oder im Frachtraum befördert werden:
- Maximal zwei Tiere (Hund oder Katze) in der Kabine (in einem zugelassenen Transportbehälter) oder maximal zwei Tiere im Frachtraum (in einem oder zwei zugelassenen Transportbehältern).
- Ein Tier (Hund oder Katze) in der Kabine (in einem zugelassenen Transportbehälter) und ein Tier im Frachtraum (in einem zugelassenen Transportbehälter).
Bitte beachten Sie auch das Mindestalter der reisenden Tiere. Für Hunde und Katzen beträgt das Mindestalter:
- 12 Wochen,
- bei Reisen von/nach Deutschland 15 Wochen.
Detaillierte Informationen zu Beschaffenheit und Abmessungen von Transportbehältern finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Es gelten besondere Bestimmungen für Kampfhunderassen und stumpfnasige Tiere.
Die Einhaltung der Import- und Exportbestimmungen sowie der Tierschutzvorschriften unterliegt Ihrer Verantwortung. Bitte informieren Sie sich über die gültigen Bestimmungen des zu besuchenden Landes oder der Länder beim jeweiligen Konsulat und bei Ihrem Tierarzt. Darüber hinaus behält sich Lufthansa das Recht vor, falls erforderlich strengere Regeln anzuwenden und Buchungen für bestimmte Flugstrecken (wie z. B. in das Vereinigte Königreich oder nach Irland) abzulehnen.
Sollte Lufthansa wegen Nichteinhaltung der Bestimmungen die Beförderung des Tieres verweigern müssen, haftet Lufthansa nicht für die sich daraus ergebenden Kosten wie z. B. Umbuchungsgebühren, Tierpensionskosten oder Hotelunterkunft.
In Ausnahmefällen, z. B. aufgrund von Vorschriften einzelner Länder, ist es möglich, dass Ihr Tier trotz Erfüllung aller genannten Voraussetzungen nicht als Übergepäck im klimatisierten Frachtraum des Lufthansa Flugzeugs befördert werden kann. Unter Umständen ist jedoch der Transport als Luftfracht im Frachtraum eines Lufthansa Flugzeugs möglich. Für die Beförderung als Luftfracht gelten abweichende Preise.
In diesem Fall benötigen Sie die Dienste eines auf Tiertransporte spezialisierten Spediteurs. Die Tierspediteur-Suche hilft Ihnen, einen in Ihrer Nähe zu finden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, hilft Ihnen das Lufthansa Cargo Service Center unter 0180 6-747 100 gerne weiter (0,20 EUR/min. für Anrufe aus dem deutschen Festnetz, max. 0,60 EUR für Anrufe aus dem Mobilfunknetz).
Informationen zur Beförderung anderer Tierarten als den erlaubten Hunden und Katzen finden Sie auf der Website lufthansa-cargo.com.
In diesem Fall benötigen Sie die Dienste eines auf Tiertransporte spezialisierten Spediteurs. Die Tierspediteur-Suche hilft Ihnen, einen in Ihrer Nähe zu finden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, hilft Ihnen das Lufthansa Cargo Service Center unter 0180 6-747 100 gerne weiter (0,20 EUR/Min. für Anrufe aus dem deutschen Festnetz, max. 0,60 EUR/Min. für Anrufe aus dem Mobilfunknetz).
Anmeldung
Sie können Ihren Hund oder Ihre Katze auf Ihrem Lufthansa Flug im klimatisierten Frachtraum als Übergepäck in speziellen Transportbehältern mitnehmen. Wir prüfen die Verfügbarkeit und führen bis spätestens 72 Stunden vor Abflug die Buchung für Sie durch.
Vorgaben für den Transportbehälter
Für die Beförderung eines Tieres im Frachtraum wird ein Transportbehälter benötigt, der den geltenden Bestimmungen der IATA (International Air Transport Association) entspricht; andernfalls kann Lufthansa die Beförderung des Tieres verweigern.
Bitte beachten Sie: Der Transportbehälter muss mit Schrauben gesichert werden. Eine Plastikverriegelung gilt nicht als sichererer Verschluss und wird nicht akzeptiert.
Je nach Tierart sind unterschiedliche Transportbehälter erforderlich. Sie müssen den Transportbehälter selbst mitbringen. Er kann in der Regel nicht am Flughafen gekauft werden. Wir empfehlen, den Transportbehälter frühzeitig anzuschaffen, damit sich Ihr Tier bereits vor dem Flug mit ihm vertraut machen kann.
Bitte beachten Sie: jeweils eine Wasser- und eine Futterschale müssen ebenfalls von Ihnen bereitgestellt werden und am Käfig befestigt sein.
Im Folgenden finden Sie die Spezifikationen der Behälter für den Transport von Hunden und Katzen im klimatisierten Frachtraum.
1. Jeder Behälter muss für die zu transportierende Katze oder den Hund geeignet sein.
2. Die Größe muss so bemessen sein, dass das Tier in seiner natürlichen Haltung stehen, sich bewegen und liegen kann.
3. Das Innere des Behälters muss glatt sein und darf keine Vorsprünge aufweisen, die das Tier abbeißen oder abkratzen kann, damit der Behälter vollständig unversehrt bleibt.
4. Die Oberseite muss dicht sein, damit Regen, Schnee oder Hagel nicht eindringen können.
5. Behälter, die aus einem Ober- und einem Unterteil zusammengesetzt sind, müssen sicher miteinander verschraubt sein.
6. Der Behälter muss stabil, verschließbar und sauber sein und einen wasserdichten Boden haben, der mit saugfähigem Material ausgelegt ist.
7. Die Türöffnungen müssen sich sicher verschließen lassen.
8. Zur Sicherung der Türen wird die Verwendung von Kabelbindern empfohlen.
9. Räder am Behälter sind nicht erlaubt. Falls er Räder hat, müssen diese vor der Annahme entfernt oder funktionsunfähig gemacht werden.
10. An allen 4 Seiten des Behälters muss eine Belüftung vorhanden sein. Die Lüftungsöffnungen müssen so klein sein oder mit einem Gitter abgedeckt werden, dass ein Entweichen oder ein Herausragen von Körperteilen des Tieres und damit eine Verletzungsgefahr verhindert wird.
11. Die Lüftungsöffnungen an den Seiten und der Rückseite müssen sich in den oberen zwei Drittel des Behälters befinden.
12. Abstandshalter müssen in die Konstruktion integriert werden (sowohl an der Längs- als auch an der Rückseite), die als Griffe zum Bewegen des Behälters dienen und verhindern, dass die Lüftungsöffnungen durch andere Fracht oder Gepäckstücke versperrt werden.
13. Jeweils ein Wasser- und ein Futterbehälter müssen am Käfig befestigt sein. Sie dürfen für den Flug nicht befüllt werden, müssen aber von außen zugänglich sein. Futter und Wasser für den Flug können in nicht auslaufenden Behältern bereitgestellt werden.
Die Anweisungen zum Füttern und Tränken müssen auf dem Informationsaufkleber angegeben werden.
14. Der Behälter muss für das Personal leicht zu handhaben sein und Schutz vor Kratz- und Bissverletzungen durch das Tier bieten.
Transportbehälter für Hunde und Katzen
Bitte beachten Sie: Behälter aus Draht oder Maschendraht sind für den Lufttransport nicht zugelassen. Die Oberseite des Behälters darf ebenfalls nicht aus Draht, sondern muss aus festem Material bestehen. Belüftungslöcher sind zulässig, sofern sie die Stabilität der Oberseite des Behälters nicht reduzieren.
1. Türscharniere und Verriegelungen müssen ober- und unterhalb der Türöffnungen an den horizontalen Ausbuchtungen mindestens 1,60 cm hervorstehen.
2. Belüftungsöffnungen
3. Rückansicht
4. Angebrachte Futter- und Wasserbehälter
5. Türverriegelung
6. Abstandhalter
Preise
Der Preis für die Beförderung von Tieren als Übergepäck im Frachtraum ist sowohl von der Strecke abhängig wie auch von der Größe des Transportbehälters. Der Preis gilt pro Flugrichtung, also auch bei einer Lufthansa-Anschlussverbindung und wird nur einmal gezahlt (z. B. bei einem Flug von Hamburg über Frankfurt nach Madrid). Für Rückflüge und Stop-over (Reiseunterbrechung von mehr als 24 Stunden) wird er erneut in Rechnung gestellt.
Die Bezahlung für die Mitnahme des Tieres ist am Check-in Schalter bzw. am Lufthansa Service Schalter am Flughafen zu leisten. Zusätzlich zu Ihrem Tier und seinem Transportbehälter können Sie natürlich auch die in Ihrem Flugticket enthaltene Freigepäckmenge mitnehmen.
Hinweis: Für Tiere im Frachtraum wird ein Zuschlag von EUR 150 / CHF 170 / USD 170 / 220 CAD für den Transfer über Brüssel, Genf, Frankfurt, Wien und Zürich erhoben.
Gepäckrechner
Mit unserem Gepäckrechner prüfen Sie in wenigen Schritten Ihre Freigepäckmenge – basierend auf Strecke, Reiseklasse und Tarif. Dort finden Sie außerdem die Preise für die Mitnahme Ihres Tieres im Frachtraum oder in der Kabine.
Checkliste
Zur Erleichterung Ihrer Vorbereitung haben wir eine Checkliste mit allen wichtigen Punkten erstellt.